Unsere Verpflichtung
ELION setzt sich dafür ein, die Website für alle Menschen zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Wir betrachten Barrierefreiheit als Teil des Produkts, nicht als nachträgliche Ergänzung, und wir prüfen und verbessern unsere Website gemäß den unten genannten Standards.
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht teilweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA, dem materiellen Standard, auf den die europäische Norm EN 301 549 v3.2.1 und der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) verweisen.
Die Bezeichnung „teilweise konform" bedeutet, dass einige Inhalte den Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig entsprechen. Die bekannten Probleme sind im nächsten Abschnitt aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Bei den folgenden Inhalten ist bekannt, dass sie noch nicht vollständig konform sind. Jeder Punkt wird aktiv bearbeitet; diese Seite wird aktualisiert, wenn die Arbeit erledigt ist.
Live-Tests mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver, JAWS) wurden noch nicht auf einem realen Gerät durchgeführt. Ziel: Q3 2026.Eine feldweise Validierung im Checkout-Formular ist noch nicht implementiert; die seitenweite Fehlermeldung wird über role="alert" angekündigt, die einzelnen fehlerhaften Felder werden jedoch nicht namentlich genannt. Ziel: Q3 2026.Der Alternativtext für Bilder in der Produktgalerie enthält die Worte „view 1/2/3" auf Englisch, auch wenn die übrige Seite in einer anderen Sprache ist. Ziel: Q3 2026.Die Social-Media-Symbole im Footer verweisen derzeit auf Platzhalter-URLs, während die echten Kanäle eingerichtet werden; sie erscheinen in der Tab-Reihenfolge. Ziel: sobald echte Profile existieren.Der Hintergrund des Warenkorb-Drawers ist als anklickbarer <button> mit einem aria-label implementiert und erscheint Screenreader-Nutzern doppelt (einmal für den Hintergrund, einmal für die explizite Schließen-Schaltfläche). Ziel: Q3 2026.Der Admin-Bereich unter /admin ist nicht Gegenstand dieser Prüfung und wurde nicht überarbeitet. Es handelt sich nicht um eine verbrauchergerichtete Oberfläche und fällt außerhalb des Geltungsbereichs des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2026 durch Selbstbewertung erstellt. Die Methodik kombinierte automatisierte Prüfungen mit @axe-core/playwright 4.11 und manuelle Code-Inspektion jeder Storefront-Komponente in Bezug auf Tastatur, Fokus, Kontrast und korrekte ARIA-Verwendung. Live-Tests mit Screenreadern sind geplant und werden oben als zurückgestellter Punkt genannt.
Wir überprüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich und innerhalb von 30 Tagen nach wesentlichen Änderungen der Website.
Feedback
Wenn Sie auf eine Barriere bei der Nutzung dieser Website stoßen oder einen Vorschlag haben, schreiben Sie bitte an hello@elion.gr. Wir streben eine Antwort innerhalb von 30 Tagen an. Alternative Formate (Großdruck, Audio, einfacher Text einer beliebigen Seite) können unter derselben Adresse angefordert werden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde in Ihrem Land wenden.
Deutschland: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (schlichtungsstelle-bgg.de).Griechenland: Nationaler Verband der Menschen mit Behinderungen (E.S.A.M.E.A., esamea.gr) und der Griechische Ombudsmann (synigoros.gr).Frankreich: Défenseur des droits (defenseurdesdroits.fr).